Warum Medikamente nicht gelagert werden

Medikamente egal ob noch verschlossen oder bereits geöffnet, dürfen nicht gelagert werden. Dies liegt vor allem an der beschränkten Haltbarkeit.

Wer einen Umzug plant oder die Wohnung seiner Eltern oder Großeltern ausräumen muss und offene oder verschlossene Medikamente entdeckt, wird sich Fragen, was man damit macht. Zum Teil sind die Medikamente ja noch verschlossen und mit Sicherheit noch gut. Zum Wegwerfen sind die Medikamente zu Schade und man kann sie doch sicher noch aufheben. …oder?

Keine Selbstmedikation!

Wirkung, Nebenwirkung, Wechselwirkung unbekannt – Prinzipiell empfiehlt man das keine Selbstmedikation gemacht werden soll. Als Laie ist man sich weder der Wirkung noch der Nebenwirkung der Medikamente bewusst und kann diese bei Falschmedikation nicht behandeln. Damit ist auch nicht einschätzbar, aus welchem Grund die Medikamente verschrieben worden sind.

Gleicher Wirkstoff, verschiedene Dosierungen – Ferner können Medikamente mit unterschiedlichen Dosierungen für unterschiedliche Krankheiten angewendet werden. Beispielhaft sind Acetylsalicylsäure. Ein Wirkstoff der sowohl in der Schmerztherapie seine Anwendung findet als auch in der Thrombose-Prophylaxe.

Selbstmedikation nur mit ärztlicher Rücksprache – Selbst bei Vitaminpräparaten rät man dazu, dass man diese nur unter ärztlicher Aufsicht allein zu sich nehmen soll. Das gilt natürlich besonders für echte Medikamente. Erst wenn ein Arzt eine unbedenkliche Einnahme empfiehlt, kann auch der Arzt dazu raten. Allerdings werden die wenigsten Ärzte empfehlen, dass man alte Medikamente aus dem Fundus eines Schrankes verwendet, wenn die Herkunft ungewiss.

Wie alt sind die Medikamente?

Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen – Ist bei einer Medizin das Mindesthaltbarkeitsdatum, kann die Wirkung nachlassen, verblassen oder eine gänzlich andere Wirkung entfalten. Der Beste Fall wäre, wenn das Medikament keine Wirkung mehr hat. Reeller ist allerdings, dass durch chemische Reaktion die Wirkung komplett anders ist.

Mindesthaltbarkeitsdatum nicht sichtbar – Durch Feuchtigkeit oder durch mechanischen Abrieb kann das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Medikamentenverpackung nicht mehr sichtbar sein. Mitunter sind sogar noch Reste des Datums sichtbar allerdings ist man unsicher, welches Datum. Sobald das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr sichtbar ist, sollte man die Medizin entsorgen.

Offene Verpackungen oder fehlender Beipackzettel

Lagerungszeit offen unbekannt – Im Besten Fall hat man ein Medikament, wo der Name und das Mindesthaltbarkeitsdatum bekannt sind und auch der Beipackzettel vorrätig ist. Leider weiß man an dieser Stelle immer noch nicht, wie lange die Verpackung schon offen ist. In dieser Zeit sind Luft und Feuchtigkeit an den Wirkstoff gekommen, der ggf. mit dem Medizin-Wirkstoff reagiert haben kann.

Schimmel durch Feuchtigkeit – Schlimmer ist, wenn kleinste Schimmelsporen auf den Medikamenten sind. Das kann sogar gefährlich werden.

Unwissenheit, was für ein Medikament – Der einfachste und wahrscheinlichste Fall ist allerdings, dass man nicht mehr nachvollziehen kann, wofür oder wogegen ein Medikament war und in welcher Menge und welchem Zeitintervall das Medikament eingenommen werden sollte. Nur ein Arzt weiß, welchen Zustand man hat, welche Medikamente man nimmt und ob man diese verträgt. Er kann gesichert ausschließen, ob Wirkstoffe sich gegenseitig aufheben oder stören.

Medikamente nicht für sich selber bestimmt – Der schlimmste Fall ist, wenn einer anderen Person diese Medikamente verschrieben worden sind. Selber kann man nur schlecht einschätzen, ob und was diese Medikation macht.

Entsorgung von alten Medikamenten

Falsch!

In den Müll – Viele Tabletten sollen nicht in den Müll gelangen und schon gar nicht in die Bio-Tonne. Bei der Müllverbrennung können innerhalb der Verbrennungsanlage ungewünschte Reaktionen entstehen oder sich mit anderen Stoffen verbinden. In der Bio-Tonne nehmen ggf. Tiere diese Medikamente wieder auf und es gelangt wieder in den Kreislauf des Menschen.

Lagern – Da man die Medikamente nicht wiederverwenden kann, wäre auch eine Lagerung sinnlos.

Verbrennen und Vergraben – Bei der Verbrennung von Medikamenten könnten chemische Reaktionen stattfinden, die man nicht abschätzen kann. Beim Vergraben werden die Tabletten zersetzt und gelangen ins Grundwasser.

Richtig!

Medikamentenspenden – Aktuell ruft man im Zeichen der Medikamenten-Knappheit zu Medikamentenspenden auf. Dies betrifft allerdings nur Medikamente, die nicht angerissen sind und wo das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht groß überschritten ist.

Abgabe in der Apotheke – Im Zweifel ist die Abgabe in der Apotheke korrekt. Sie wissen, wie man die Medikamente entsorgt. In den meisten Fällen werden sie auch in der Apotheke abgeholt und dann von speziellen Firmen beseitigt.

Fazit:

Offene und alte Medikamente, die nicht für sich selber bestimmt waren, sind ein unkalkulierbares Risiko sowohl bei der Einnahme als auch bei der Lagerung und müssen entsorgt werden.

Für Anregungen freuen wir uns natürlich auf Kommentare und Meinungen unter diesem Beitrag. Wer Interesse an einem Lager hat, in Krefeld und Duisburg haben wir aktuell freie Plätze.

    Ich interessiere mich für folgende Selfstorage-Größe.

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